Patientenverfügung
Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich noch nicht geregelt. Seit mehreren Jahren gibt es verschiedene Bestrebungen einer Gesetzesregelung. Auch wenn Sie bereits eine Patientenverfügung errichtet haben, sollten Sie in regelmäßigen Abständen auch die neue Rechtslage überprüfen lassen - es können sich jederzeit Änderungen ergeben, die die Wirksamkeit bisheriger Verfügungen betreffen.
Eine Patientenverfügung ist aber schon jetzt grundsätzlich möglich und bei richtiger Gestaltung wirksam. Dies wurde vom BGH in einer Entscheidung vom 17. März 2003 (Az.: XII ZB 2/03) ausdrücklich bestätigt. Die Patientenverfügung gewinnt dann an Bedeutung, wenn über lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen entschieden werden muss, Sie selbst jedoch keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern können. Bedenken Sie bitte, dass Ärzte und auch Ihre Angehörigen grundsätzlich verpflichtet sind, lebenserhaltende oder verlängernde Maßnahmen zu treffen. Aus gutem Grund ist nach dem Gesetz jedes Leben lebenswert und menschenwürdig. Kein Fremder kann Ihr Leben in Frage stellen und Ihnen medizinische Hilfe verwehren. Nur Sie selbst können über Ihr Leben entscheiden! In einer Patientenverfügung können Sie regeln, dass unter bestimmten Umständen keine lebenserhaltenden oder verlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen oder umgekehrt, dass in jedem Fall bestimmte ärztliche Maßnahmen zum Erhalt Ihres Lebens gewünscht werden. Fremde Personen, insbesondere Ärzte, müssen später überprüfen, ob sie die Bedeutung und die Reichweite Ihrer Entscheidungen in einer Patientenverfügung überblicken konnten und ob die Patientenverfügung Ihren ernsthaften und endgültigen Willen wiedergibt. Nur dann ist Ihre Patientenverfügung auch später wirklich verbindlich. Abzuraten ist von vorgedruckten Patientenverfügungen, in denen Sie lediglich einzelne Punkte ankreuzen können und am Ende nur noch unterschreiben. Aus solchen Vordrucken lassen sich später kaum Rückschlüsse ziehen, ob Sie die Tragweite der angekreuzten Regelungen tatsächlich kannten und ob die Entscheidungen auf Ihrem freien Willen beruhen.
Wir beraten Sie gerne über Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei einer individuellen Ausarbeitung Ihrer Patientenverfügung.
Leider erstellen bisher vorwiegend nur ältere Menschen eine Patientenverfügung, obwohl es jeden treffen kann. Durch einen schweren Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeder in die Situation kommen, dass er seinen Willen nicht mehr selbständig äußern kann. Ob mit oder ohne Patientenverfügung, wir wünschen Ihnen selbstverständlich ein langes und beschwerdefreies Leben. Es liegt zwar nicht in unserer Macht, Ihnen diesen Wunsch auch zu erfüllen, wir können jedoch für den nicht erwünschten Schicksalsschlag in Ihrem Interesse Vorsorge treffen.